Pfaffenhofen an der Roth (amtlich: Pfaffenhofen a.d.Roth) ist ein Markt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Neu-Ulm und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen an der Roth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
7301 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89284
Vorwahl
07302
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pfaffenhofen an der Roth
Hauptstraße 1
86548 Pfaffenhofen an der Roth
2. Bürgeramt Pfaffenhofen an der Roth
Hauptstraße 1
86548 Pfaffenhofen an der Roth
3. Ordnungsamt Pfaffenhofen an der Roth
Hauptstraße 1
86548 Pfaffenhofen an der Roth
Gemeinde Pfaffenhofen an der Roth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Pfaffenhofen an der Ilm (nicht Pfaffenhofen an der Roth) betreffen folgende Punkte:
- Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 "An den Heimgärten" beschlossen. Die Planunterlagen sind vom 7. Februar bis 12. März 2025 öffentlich einsehbar und es können Stellungnahmen abgegeben werden.
- Es gibt eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 202 "An der Kornstraße in Niederscheyern", der am 21. Januar 2025 bekanntgemacht wurde.
Es gibt keine aktuellen Nachrichten spezifisch für Pfaffenhofen an der Roth.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.